Mit der Buchung akzeptierst du unsere agb sowie Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines
→ die nachfolgenden bedingungen gelten für alle vermietungen der ateliers einsneun und einssechs und sind bestandteil der vertraglichen beziehung zwischen den ateliers und dem mieter.
→ mit der nutzung des studios gelten diese als vereinbart. abweichende vereinbarungen bedürfen der schriftlichen bestätigung.
→ eine buchung gilt als rechtsverbindlich, sobald sie über das buchungssystem, per e-mail oder mündlich bestätigt wurde.
2. Buchung & miete
→ die miete enthält die nutzung des gesamten jeweiligen ateliers (räume, mobiliar, umkleide, kaffeeküche, balkon – je nach atelier), strom, wlan sowie die endreinigung bei normalverschmutzung. kommerzielle nutzung ist im preis enthalten.
→ die benutzung von licht- sowie fotografischem equipment (z. b. hintergründe) kann zur ateliermiete dazu gebucht werden. textilien (bettwäsche, decken, teppiche) können gegen eine reinigungsgebühr von 30 € zur verfügung gestellt werden.
→ der mieter ist verpflichtet, den vereinbarten termin für beginn und ende der mietzeit einzuhalten. ein vom mieter verschuldeter verspäteter mietbeginn wird voll berechnet. eine längere nutzung als die vereinbarte mietdauer wird nachkalkuliert und ist nur möglich, wenn keine folgebuchung besteht.
→ während der gesamten mietdauer behalten die ateliers einsneun und einssechs das hausrecht. es ist jederzeit mitarbeitenden gestattet, während der vermietung das studio zu betreten.
3. Stornierung
→ bei stornierung durch den mieter bis 7 tage vor dem gebuchten termin bleibt diese kostenlos. bei stornierung zwischen 7 tagen und 48 stunden vor dem gebuchten termin werden 50 % des mietpreises fällig. bei stornierung innerhalb von 48 stunden vor dem termin oder bei fernbleiben sind 100 % der miete fällig.
→ ohne einhaltung von kündigungsfristen sind die ateliers einsneun und einssechs berechtigt, vom mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, falls der mieter grob fahrlässig handelt, die betriebssicherheit gefährdet ist oder gegen verpflichtungen des vertrags verstoßen wird, die mit den interessen der ateliers nicht mehr vereinbar sind.
4. Mietpreis
→ der vereinbarte mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen preisliste. diese ist gegenstand des vertrages.
→ von der regulären studiomiete abweichende vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
5. Zahlungsbedingungen
→ nach beendigung des mietverhältnisses wird die rechnung mit allen erbrachten leistungen gestellt. nach erhalt dieser ist der betrag binnen 10 tagen ohne abzug zu begleichen.
→ die ateliers behalten sich vor, bei bestimmten buchungen eine anzahlung zu verlangen.
→ bei zahlungsverzug können verzugszinsen in gesetzlicher höhe sowie mahnkosten verrechnet werden.
6. Nutzung / Eigentum
→ der mieter ist verpflichtet, das studio, die darin enthaltene innenausstattung sowie alle geräte und das equipment sorgfältig zu behandeln. er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen dritten beachtet werden.
→ während der gesamten mietzeit bleibt die komplette innenausstattung, alle gemieteten geräte sowie das gesamte equipment eigentum der ateliers einsneun und einssechs. ohne vorherige schriftliche einwilligung ist die überlassung des ateliers oder des gemieteten equipments an dritte nicht zulässig.
→ das studio, die innenausstattung, alle bereitgestellten gegenstände sowie das gesamte equipment dürfen nur sachgemäß und im sinne ihres einsatzzweckes benutzt werden. defekte geräte dürfen nicht weiter eingesetzt werden.
→ die verwendung von materialien oder hilfsmitteln wie offenem feuer, wasser, sand, flüssigkeiten (z. b. kunstblut) oder ähnlichem, durch die beschädigungen oder verunreinigungen des studios, des equipments oder die gefährdung von menschen verursacht werden können, ist untersagt.
→ es ist nicht zulässig, das studio in irgendeiner form umzubauen.
→ der mieter trägt während der mietzeit die volle verantwortung für sein handeln und das handeln dritter im studio.
7. Zustand des Studios
→ das studio wird in besenreinem zustand vermietet. beanstandungen müssen im vorfeld formuliert werden.
→ sollte das studio nach der mietzeit intensiv verschmutzt sein, behalten sich die ateliers einsneun und einssechs vor, die kosten für die reinigung dem mieter in rechnung zu stellen.
→ die innenausstattung, alle enthaltenen geräte sowie das equipment gelten als in einwandfreiem zustand übernommen, soweit mängel bei der übernahme nicht ausdrücklich angesprochen wurden.
8. Versicherung und Haftung
→ die ateliers einsneun und einssechs übernehmen keine haftung für schäden, die der mieter bei der an- oder abreise sowie während der mietzeit erleidet, ebenso wenig für während der mietzeit abhanden gekommene oder beschädigte persönliche gegenstände.
→ die ateliers haften nicht für während der mietzeit durch den mieter selbstverschuldete oder durch dritte entstandene personenschäden. ebenso tragen die ateliers nicht die daraus möglicherweise entstehenden folgekosten.
→ der mieter haftet für alle während der mietzeit entstandenen schäden, die am studio, der innenausstattung, dem mobiliar und dem equipment durch ihn oder dritte verursacht wurden.
→ die ateliers haften nicht für schäden an mitgebrachten gegenständen, insbesondere an elektronischen geräten, die durch defekte an stromleitungen entstehen.
→ eine diebstahlversicherung seitens der ateliers besteht nicht.
→ die nutzung der räume und ausstattung erfolgt auf eigene gefahr.
9. Gerichtsstand
→ erfüllungsort und gerichtsstand für sämtliche streitigkeiten ist wien.
10. Rechtswirksamkeit
→ sofern teile oder einzelne formulierungen dieses textes der geltenden rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen teile des dokumentes in ihrem inhalt und ihrer gültigkeit davon unberührt.
11. Schlussbestimmungen
→ auf alle rechtsbeziehungen zwischen den ateliers einsneun und einssechs und dem mieter findet österreichisches recht anwendung.
→ nebenabreden zum vertrag oder zu diesen agb bedürfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform.
→ sollte eine bestimmung dieses vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die gültigkeit der übrigen bestimmungen davon nicht berührt. an die stelle der ungültigen bestimmung tritt eine regelung, die der angestrebten regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Nutzungsbedingungen
1. Konditionen
→ das atelier einsneun wird gegen eine vorher vereinbarte raumnutzungsgebühr vergeben.
→ die mietzeit beginnt exakt zum gebuchten zeitpunkt. ein früherer zutritt zu den räumlichkeiten ist nicht möglich, da in beiden ateliers kein separater warteraum vorhanden ist. wir bitten daher um pünktliches erscheinen.
→ der mieter hat spätestens 10 minuten nach beginn der gebuchten mietzeit im studio zu erscheinen, sofern nicht im vorfeld anders vereinbart. verspätungen führen weder zu einer reduktion des mietpreises noch zu einer verlängerung der gebuchten zeit.
→ die vereinbarte nutzungsdauer schließt aufbau- und abbauzeit ein.
→ eine verlängerung der buchung ist je nach verfügbarkeit möglich.
→ bei überschreitung der vereinbarten nutzungsdauer um mehr als 10 minuten wird automatisch die nächste halbe stunde in rechnung gestellt.
→ die nutzungsgebühr ist nach erhalt der rechnung binnen 10 tagen auf das vereinbarte konto zu überweisen.
→ veranstaltungen werden individuell abgestimmt. die kosten richten sich nach umfang, personenzahl und benötigter ausstattung. bei verstößen gegen die studio-regeln behalten wir uns vor, die veranstaltung vorzeitig zu beenden.
2. Organisatorisches
→ in den ateliers gilt generelles rauchverbot. rauchen ist nur am balkon bei geschlossener tür gestattet.
→ die ateliertür ist stets geschlossen zu halten.
→ das tragen von straßenschuhen ist nur bei trockenem wetter erlaubt. in den wintermonaten bzw. bei regen wird gebeten, die räume nur mit sauberen, mitgebrachten schuhen zu betreten oder die hausschuhe, die von den ateliers zur verfügung gestellt werden, zu verwenden.
→ es wird um einen sorgsamen umgang mit licht und strom gebeten. nicht verwendete geräte sind abzustecken, und das licht in ungenutzten räumen ist auszuschalten.
→ das aufhalten im stiegenhaus und am gang ist auf das notwendigste zu beschränken.
→ pornografische aufnahmen sind in den ateliers untersagt. ebenso ist die nutzung des studios für gesetzeswidrige oder sittenwidrige inhalte nicht erlaubt.
→ die wände sind sauber zu halten.
→ das arbeiten mit kunstblut, farbe oder ähnlichen materialien, die die wände beschädigen könnten, ist untersagt.
→ wird bei einem projekt musik gespielt, ist eine angemessene zimmerlautstärke einzuhalten.
→ essen in den shootingräumen ist untersagt. dafür steht die küche zur verfügung.
→ haustiere sind in den ateliers aus rücksicht auf mögliche allergien und die sicherheit aller nutzerinnen und nutzer nicht erlaubt.
→ alle möbel und gegenstände sind nach beendigung der nutzung an ihren ursprünglichen platz zurückzustellen.
→ eine übliche endreinigung ist im preis enthalten. bei starker verschmutzung wird eine zusätzliche reinigungsgebühr von €40 verrechnet.
→ das atelier ist in sauberem zustand zu hinterlassen. beim verlassen des studios ist darauf zu achten, dass alle fenster geschlossen, das licht ausgeschaltet und die eingangstür zu ist.
3. Equipment
→ bestellte hintergründe und equipment werden im vorhinein vorbereitet. änderungen am lichtsetup oder an hintergründen während der mietzeit erfolgen auf eigene verantwortung.
→ die nutzerin bzw. der nutzer hat dafür sorge zu tragen, dass diese nach beendigung der nutzung im vorgefundenen zustand zurückgegeben werden.
→ die nutzung von papierhintergründen ist nur mit sauberen, ungetragenen shootingschuhen, abgeklebten schuhsohlen oder ohne schuhe erlaubt.
→ bei starker verschmutzung oder beschädigung der papierhintergründe (z. b. durch schuhe oder risse) behält sich das atelier vor, eine gebühr von €10 pro laufendem meter bis maximal €100 (ganze rolle) zu verrechnen.
→ dauerlicht oder blitz wird auf einem beweglichen stativ mit feststellbaren rollen bereitgestellt. das stativ darf nur nach entriegelung der bremse und mit besonderer vorsicht bewegt werden.
→ es wird ausschließlich funktionstüchtiges lichtequipment vermietet. die korrekte handhabung sowie die bedienung in verbindung mit der eigenen kamera liegen in der verantwortung des mieters.
→ das mobiliar ist sorgfältig zu behandeln. besonders empfindliche möbel wie das weiße dreiteilige sofa oder der panton verner „wurm“ sind mit besonderer sorgfalt zu nutzen. das betreten mit schuhen ist untersagt.
→ das mobiliar und dekoration dürfen innerhalb des studios verschoben werden. der mieter trägt dabei die volle verantwortung für mögliche schäden.
4. Infrastruktur
→ alle räume des ateliers einsneun (inklusive teeküche) sowie der gesamte loftbereich von einssechs stehen zur verfügung.
→ die bürobereiche in beiden ateliers sind privat und von der nutzung ausgeschlossen. der eigentümer behält sich vor, diesen bereich auch während der mietdauer zu nutzen.
5. Storno
→ bis 7 tage vor dem termin: kostenlose stornierung
→ bis 48 stunden vor dem termin: 50 % des gesamtpreises
→ innerhalb von 48 stunden oder bei nichterscheinen: 100 % des gesamtpreises
6. Verbindlichkeit der Buchung
→ mit der buchung über das buchungssystem verpflichten sich die vertragspartner zur einhaltung dieser bedingungen für die gegenständliche sowie weitere buchungen.
Stand März 2026
